Corona-Regelungen des Landes Brandenburg für Veranstaltungen

Corona-Regelungen des Landes Brandenburg für Veranstaltungen

Liebe Freundinnen und Freunde des Dorfvereines,

das Land Brandenburg hat vor dem Hintergrund der steigenden Corona-Inzidenzen eine neue Verordnung erlassen, die ab Montag, den 15.11.2021 gültig ist. Seht bitte hier die Pressemitteilung der Landesregierung.

Unter anderem heißt es in der Pressemitteilung:

Vor dem Hintergrund stark steigender Corona-Inzidenzen wird die sogenannte 2G-Regelung auch im Land Brandenburg ausgeweitet. Ab Montag ist zum Beispiel der Besuch von Gaststätten, Theatern, Kinos, Spielbanken, Freizeitbädern, Saunen, Thermen und Wellnesszentren, Diskotheken, Clubs, Festivals und Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter landesweit nur noch Geimpften und Genesenen möglich. Auch für Beherbergungen, Reisebusreisen und Stadtrundfahrten gilt dann grundsätzlich: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren. Ausnahmen bei 2G gibt es für Jugendliche unter 18 Jahren und für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können (Attestpflicht): mit einem negativen Testnachweis dürfen auch sie bei 2G rein; die ungeimpften Erwachsenen müssen dann aber zusätzlich eine FFP2-Maske tragen.

D.h. für alle Veranstaltungen des Dorfvereins müssen wir uns ebenso an diese Regel halten und kontrollieren bei unseren Veranstaltungen die Impfnachweise, so z.B. beim Dorfkino!Menz. Zusammengefasst heißt das:
Älter als 18 Jahre: Impfnachweis
12-18 Jahre: Nachweis eines aktuellen Negativ-Testergebnisses
Jünger als 12 Jahre: Keine Einschränkung

Wir hoffen, dass die Inzidenzen möglichst bald wieder sinken und die Regelungen der Corona-Eindämmungsverordnung sich wieder entspannen.