Corona: Der Dorfverein Menz fängt – vorsichtig – wieder an …

Corona: Der Dorfverein Menz fängt – vorsichtig – wieder an …

Auf Basis der neuen Verordnung des Landes Brandenburg nimmt der Dorfverein Menz langsam wieder seine Kultur- und Bildungsveranstaltungen auf.

©Reimund AlheitDas freut uns als Dorfverein Menz sehr aber auch viele Bürgerinnen und Bürger freuen sich ebenso darüber, dass ihr Kulturdurst auch bei uns wieder Schritt für Schritt gestillt werden kann:
Am 14. Juni geht es mit der Eröffnung der Ausstellungen zum „Essen“ und zum „Menzer Handwerk“ in der Heimatschule los, gefolgt von der Singgruppe am 17. Juni (natürlich wird im Freien mit ausreichendem Abstand gesungen) und dem Literarischen Kabinett am 25. Juni. Jeden Donnerstag trifft sich die Gruppe um Kristina mit „Sport 50+“. Ab Juli geht es dann mit dem Programm fast wie gewohnt weiter.

 

©Reimund AlheitDoch bei aller Freude auf gemeinsames Kultur- und Bildungsleben gibt es auch einen Wermutstropfen: Die Veranstaltungen werden anders als in der Zeit vor Corona ablaufen.
Denn wenn auch in allen nordbrandenburgischen Landkreisen in den vergangenen sieben Tage (Stand 06.06.2020) keine Neuinfektionen nachgewiesen wurden, so müssen wir doch verantwortungsbewusst und entsprechend vorsichtig mit der Durchführung unserer Kulturveranstaltungen umgehen. M.a.W. es ist nach wie vor wichtig, sich an die Vorgaben der Corona-Eindämmungsverordnung zu halten.
Für uns als Dorfverein bedeutet dies die Umsetzung unseres Hygienekonzeptes, welches für alle Veranstaltungen des Dorfvereins angewendet werden wird. Das Dorfverein-Menz-Corona-Hygiene-Konzept finden Sie mit einem Klick hier.

©Reimund Alheit

Das Hygienekonzept beinhaltet im Wesentlichen die folgenden fünf Punkte:
1. Desinfektionsmittel für Veranstaltungen in der Heimatschule
2. Einhalten des Sicherheitsabstandes von 1,5m zu Personen aus fremden Haushalten (=> max. zulässige Personenzahl in geschlossen Räumen sowie Vorgaben zum Aufenthaltsbereich der Besucher bei Veranstaltungen)
3. Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (gem. Verordnung z.B. auch Tücher) in Bereichen, in denen der Abstand nicht eingehalten werden kann
4. Anwesenheitslisten bei allen Veranstaltungen
5. Verhinderung von Warteschlangenbildung beim Eingang zu Veranstaltungen